Seit 2014 treffen sich die Holzbaujunioren – potenzielle Betriebsnachfolger/Innen bis zu einem Alter von 35 Jahren –, um sich auf ihre spätere Tätigkeit systematisch vorzubereiten und wertvolle Kontakte in der Branche zu knüpfen. Am Mittwoch, 29. Juni 2022, steht ein weiteres Highlight auf dem Programm.
Ziel des Landesinnungsverbands ist es, jeden Mitgliedsbetrieb bei der Organisation seines Arbeitsschutzes zu unterstützen. Dazu finden unter dem Titel „Arbeitsschutz für Zimmerer“ ab April 2022 Online-Workshops auf Innungsebene statt.
Wie berichtet, hatte die Schlichtungsstelle am 24. März 2022 im Rahmen der Tarifverhandlungen über den Mindestlohn im Baugewerbe einen Schiedsspruch gefällt.
Die Bundesagentur für Arbeit hat ihre zentrale Aus- und Fachvermittlung neu organisiert und die Arbeitsmarktzulassungsteams (AMZ) ab dem 1. April 2022 in unveränderter Zuständigkeit organisatorisch der zentralen Aus- und Fachvermittlung (ZAV) zugeordnet.
Das Bundeskabinett hat am 16. März 2022 der Änderungsverordnung zur Verlängerung der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung bis 25. Mai 2022 zugestimmt. Sie tritt am 20. März 2022 in Kraft.
Die Bundesregierung hat für die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) weitere Fördermittel für das Jahr 2022 zur Verfügung gestellt und die Förderung zur energieeffizienten Sanierung von Gebäuden wieder gestartet. Ab sofort können wieder Anträge zur energieeffizienten Sanierung zum Effizienzhaus / Effizienzgebäude und für die Sanierung durch Einzelmaßnahmen gestellt werden.
Die Mitglieder der Vollversammlung wählten am 10. Dezember 2021 den bisherigen Präsidenten der Handwerkskammer für Unterfranken zum Ehrenpräsidenten. Das Gremium würdigt damit die Verdienste des Schreinermeisters aus Billingshausen in zahlreichen Ehrenämtern des Handwerks.
Abstürze und Durchstürze gehören zu den häufigsten Ursachen für tödliche Arbeitsunfälle auf dem Bau. Schon ein Sturz aus geringer Höhe kann zu schwersten Verletzungen führen. Deshalb ist ein effektiver Absturzschutz so wichtig. Er verhindert Unfälle und kann Leben retten.
Der Landesinnungsverband für das Bayerische Kaminkehrerhandwerk hat uns über die Neuerungen der Ableitbedingungen für Feuerstätten für feste Brennstoffe nach einer Änderung der 1. Bundes-Immissionsschutzgesetzes (1.BImSchV) informiert. Diese treten am 1. Januar 2022 in Kraft.
Nachdem wir gemeinsam mit dem Bayerischen Handwerkstag bei der Politik interveniert haben, gelten folgende Ausnahmeregelungen, über die wir heute von Herrn Vierlbeck, stellv. Hauptgeschäftsführer, Geschäftsbereichsleiter Bildungszentren bei der Handwerkskammer für München und Oberbayern informiert wurden.
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